Das haben Sie in letzter Zeit sicher häufiger gehört, denn seit Anfang dieses Jahres gilt die Kassenbonpflicht. Sie ist präsent in der Öffentlichkeit, wir als Bäckerei sind betroffen, aber auch andere Branchen.

Daher möchten wir Ihnen das Thema einmal aus unserer Sicht erklären und hoffen, damit auch einige Fragen zu beantworten.

Was genau steckt hinter dem Gesetz

Elektronische Kassen müssen technisch erweitert werden. Sie benötigen ein zertifiziertes Zusatzmodul (Technische Sicherheitseinheit = TSE), das die Kasse mit der Finanzverwaltung verbindet und überwacht.

Außerdem das Offensichtliche: Für alle Transaktionen, die über elektronische Kassen abgewickelt werden, muss der Bon jetzt gedruckt und ungefragt ausgehändigt werden.

Warum?

Es geht um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

Durch das Modul sollen alle Verkäufe einfacher nachvollziehbar sein und Manipulationen, wie nachträgliches Storno, unmöglich werden.

Die Bonpflicht soll dann im zweiten Schritt die Kontrolle vereinfachen. Einerseits durch den Kunden, der sieht nun direkt, ob das Gleiche bezahlt wie verbucht wurde. Andererseits durch Testkäufer. Jeder Bon enthält jetzt einen Code, mit dem der Kauf über die TSE nachvollzogen werden kann. Kontrolleure können nun also prüfen, ob alles korrekt verbucht wurde, ohne sich überhaupt vorstellen zu müssen.

Was ändert sich dadurch

Für Sie zunächst nicht viel. Wie Sie sicher bemerkt haben, wird Ihnen der Kassenbon nun bei jedem Kauf ausgehändigt. Ob Sie ihn mitnehmen oder einfach liegen lassen, bleibt natürlich Ihre Entscheidung.

Für die betroffenen Unternehmen fallen zusätzliche Kosten an durch die Aufrüstung der Kassen und den immensen Mehrverbrauch von Kassenpapier (wie brauchen jetzt 2-3 Rollen täglich).

Warum ist das problematisch

Die Auflage technisch nachzurüsten ist leider keine einmalige Sache. Vor nicht einmal 3 Jahren wurden manipulationssichere Kassen bereits Pflicht. Seither werden alle Daten auf einem internen Chip gespeichert, der für uns nicht zugänglich ist, den ein Prüfer jedoch jederzeit auslesen kann. Nun also zusätzlich eine Online-Verbindung mit dem Finanzamt via TSE.

Jedes dieser „Updates“ kostet uns übrigens mehrere tausend Euro.

Neben den Kosten werden kleine Unternehmer mit einem negativen Image belastet. Der Verdacht der Steuerhinterziehung wird pauschal gegen alle gehegt, eine Gleichbehandlung gibt es jedoch nicht. Während die einen zu 100% transparent sein müssen, dürfen andere weiterhin gar nichts tun.

Konkret handeln müssen jetzt nämlich nur die, die bereits weitestgehend manipulationssichere Technik einsetzen. Die Pflicht ist abhängig vom Einsatz elektronischer Kassen. Wer die nicht nutzt, etwa auf Wochenmärkten oder in Imbissbuden, der darf seine Umsätze auch weiterhin händisch verbuchen.

Wald, Papierverbrauch, Umweltschutz, Bonpflicht

Massiver Mehrverbrauch von Papier, das keiner will

Außerdem ist da die zusätzliche Müllbelastung. Umweltschutz und Ressourcenschonung sind präsente Themen und die übermäßige Verwendung von Verpackungen wird gern kritisiert. Zum Beispiel dürfen wir seit dem letzten Jahr keine Beutel aus Kunststoff mehr ausgeben.

Allerdings haben Verpackungen zumindest einen Zweck. Dagegen wird der Kassenbon meist unbesehen liegen gelassen. Übrigens ist Thermopapier nicht recyclebar und muss im Restmüll entsorgt werden.

Alternativen sind leider kaum praktikabel. Zwar wäre es zulässig, den Bon elektronisch zu versenden. Kaum ein Kunde wird jedoch seine E-Mail-Adresse hinterlegen, um einen Beleg für sein Mischbrot zu erhalten.

Fazit

Für uns ist das ein weiteres Beispiel für die hohen bürokratischen Anforderungen an kleine Gewerbetreibende, allerdings auch nur die Spitze des Eisbergs.

Wir hoffen, Ihnen hiermit die Hintergründe etwas näher gebracht zu haben. Tragen Sie Ihren Bon nun mit Fassung nach Hause oder lassen Sie ihn einfach da – wir kümmern uns um die umweltgerechte Entsorgung. 

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